EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

0

Der Wärmepumpenverband begrüßt die jüngst beschlossene EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der entsprechenden Umlage in den Bundeshaushalt. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Mit einer ersten Schätzung taxiert die Branche die Auswirkungen. Bis 2030 könnten rund sechs Millionen Wärmepumpen einen Rollout erfahren.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

EEG-Novelle 2022: Wärmepumpenverband begrüßt das Paket

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Die Sicherheit in der Versorgung kann nicht immer gewährleistet werden, was sich vor allem auf die Beheizung bezieht. Für Haushalte gilt es, unabhängiger zu werden. Dies wiederum ermöglicht gerade eine Wärmepumpe. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Hauseigentümer stellen ihre Heizung nicht einfach so um. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Diese liegen angesichts der stetig steigenden Strompreise viel zu hoch, um die Wärmepumpe kostensparend betreiben zu können. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Die weiteren Überlegungen beziehen jedoch auch den Erhalt des Wertes der Immobilie mit ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Energiearmut bekämpfen: Verband fordert zusätzliche Entlastung der Verbraucher

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Das Kostenverhältnis zwischen Erdgas bzw. Heizöl und Strom wird voraussichtlich auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausgewogen sein. So werden denn im Strompreis weitere Anteile gesucht, die für eine Korrektur bereitstehen. Strom- und Mehrwertsteuer, weitere Umlagen und Netzentgelte sind nach Aussagen des Wärmepumpenverbandes durchaus Ansatzpunkte für eine weitere Vergünstigung. Das Gesetz sieht bei der Stromsteuer einen Minimalbetrag vor, auf den man die Stromsteuer gerne reduzieren würde.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Mit der Anpassung der Mehrwertsteuer will man gleichzeitig der Energiearmut begegnen.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie gibt aktuell die Prioritäten vor, die aus der Zusammenarbeit zwischen Deutschland, den USA und Großbritannien erwachsen. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Gerade einkommensschwache rund verschuldete Haushalte treffen die steigenden Energiepreise besonders hart. Die Gas- und Stromrechnungen können in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Um 80 Prozent stieg der Gaspreis seit dem Jahr 2000. In Deutschland ist Haushaltsstrom teuer: der Preis liegt 50 Prozent über dem Durchschnitt in der EU. Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

Lassen Sie eine Antwort hier