EU-Kommission eröffnet Tür für den Anbau von genetisch modifizierten Maissorten in Europa

0

Die EU-Kommission hat nach strengen Prüfverfahren grünes Licht für neue Lebens- und Futtermittel gegeben, die nun importiert werden dürfen. Allerdings verbietet die Kommission ausdrücklich den Anbau dieser Produkte innerhalb der EU. Diese Entscheidung basiert auf umfangreichen Untersuchungen, bei denen die Sicherheits- und Qualitätsstandards der Lebensmittel im Fokus standen.

Langfristige Zulassung: EU erneuert Genehmigung für sechs genmanipulierte Pflanzenarten

Gemäß einer Ankündigung der EU-Kommission wurden vor kurzem drei verschiedene Maissorten, die gentechnisch verändert wurden, für den Einsatz als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Dies bedeutet, dass diese spezifischen Maissorten in den kommenden zehn Jahren in der Europäischen Union in Lebensmitteln und Tierfutter verwendet werden dürfen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zulassung nur den Import dieser genetisch veränderten Maissorten aus Drittländern betrifft und nicht den Anbau in der EU selbst.

Gemäß der Kommission wurden die gentechnisch veränderten Pflanzen einem umfassenden und strengen Zulassungsverfahren unterzogen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Pflanzen einer ausführlichen Bewertung unterzogen, bei der sowohl die Sicherheit für den Verbraucher als auch die Umweltauswirkungen berücksichtigt wurden. Durch die positive Bewertung der Behörde wird bestätigt, dass die Pflanzen den erforderlichen Standards entsprechen und verantwortungsbewusst eingeführt werden können.

Im Zusammenhang mit einem anstehenden Gesetzesvorschlag beabsichtigt die Kommission, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strengen Gentechnikregeln der Europäischen Union auszunehmen. Als Beispiel wird eine Maissorte genannt, die durch genetische Veränderungen resistenter gegen den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer gemacht wurde. Obwohl der offizielle Vorschlag erst im Juli erwartet wird, deutet diese Initiative auf einen möglichen Paradigmenwechsel in der europäischen Gentechnikregulierung hin.

Gemäß den geplanten Regeln unterliegen Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere nicht den EU-Gentechnikvorschriften, sofern die daraus resultierenden Sorten auch durch konventionelle Methoden wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Pflanzen, die durch neue Techniken (NGT) gezüchtet wurden und in die Kategorie 1 der NGT-Pflanzen fallen, fallen unter diese Ausnahmeregelung. Für die Biolandwirtschaft sollen die strengen Gentechnikregulierungen laut den Plänen weiterhin gelten.

Lassen Sie eine Antwort hier