Die rechtlichen und tatsächlichen Weichen sind gestellt, damit die drei Kreditinstitute Sparkasse Hildesheim, Sparkasse Goslar/Harz sowie Kreissparkasse Peine ab Januar 2017 als eine einzige neue Sparkasse ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können. Das Bundeskartellamt hat im Verlauf des Jahres 2016 der angestrebten Fusion zugestimmt. Das neue Kreditinstitut wird, mit einer Kreditsumme deutlich über 7 Mrd. Euro, zur drittgrößten Sparkasse in ganz Niedersachsen.
Die Sparkasse Hildesheim/Peine/Goslar
Was auf den ersten Blick überrascht, ist bei näherer Betrachtung durchaus schlüssig und gesetzeskonform. Dieses Resümee zog die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz in Köln und bundesweit sowie international 15 weiteren Niederlassungen. Luther hatte die Sparkassenfusion von Beginn an begleitet. Bereits in der ersten, einmonatigen Prüfphase war es den Juristen gelungen, vom Bundeskartellamt eine fusionskontrollrechtliche Freigabe zu bekommen. Die Grundlage dafür haben alle Beteiligten und Betroffenen durch eine intensive, geradezu vorbildliche Vorarbeit geschaffen. Andere bundesweite Zusammenschlussverfahren dauern erfahrungsgemäß deutlich länger.
Das Bundeskartellamt hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht und das Fusionsvorhaben gründlich geprüft. Dazu wurde unter anderem der Markt aller drei Sparkassen als Universalbanken nach dem KWG, dem Kreditwesengesetz mit dem Geschäftsfeld Girokonten von Privat- und von Geschäftskunden auch im Rahmen einer Marktbefragung eingehender geprüft. Dabei ließen sich die Marktanteile der Fusionspartner von denjenigen ihrer Mitbewerber regional deutlich abgrenzen. Das Bundeskartellamt konnte den Zusammenschluss auch, oder gerade deswegen bedenkenlos genehmigen, weil die Geschäftsgebiete der drei Kreditinstitute direkt aneinandergrenzen.
Hintergrund für diese vollzogene, sowie für landesweit noch weitere in der Überlegungsphase befindliche Fusionen ist das Niedersächsische Sparkassengesetz. Danach richtet sich das Geschäftsgebiet der einzelnen Sparkasse nach dem räumlichen Bereich ihres kommunalen Trägers. Das ist in der Regel die kreisangehörige oder die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis. Außerhalb ihres Geschäftsgebietes dürfen Sparkassen, abgesehene von einzelnen Ausnahmen, keine Filialen unterhalten oder für sich werben. Im Fall der neuen Sparkasse Hildesheim/Peine/Goslar ist das Bundeskartellamt zu der Überzeugung gelangt, dass es in dem jeweiligen Geschäftsgebiet der beteiligten Sparkassen keine oder nur marginale Überschneidungen gibt.
Beste Voraussetzungen also, um aus drei kleineren ein schlagkräftiges, großes Kreditinstitut zu machen – die neue Sparkasse Hildesheim/Peine/Goslar!
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